Der von Gutachter DQ.________ schlüssig hergeleitete Mietwert beläuft sich auf CHF 209'160.00. Dass dieser Wert bei optimaler Ausführung einer Sanierung, wie sie die AT.________AG der F.________ im Kaufvertrag (worin auf den 127 Baubeschrieb vom 22.02.2008 verwiesen wird) grundsätzlich zusicherte, durchaus realistisch war, zeigt auch der von DA.________ im baufachlichen Gutachten auf gut CHF 210'000.00 veranschlagte Mietwert (die Hälfte des Mietwerts für alle vier Mehrfamilienhäuser an der X.______strasse, pag. 3 61 214).