3 95 007 f.). Die anlässlich eines Augenscheins festgestellten absolut ungenügenden Renovati- ons- und Sanierungsarbeiten (die Rede ist von «Blendwerk»), insbesondere die fachmännisch absolut ungenügenden Balkonvergrösserungen (deren Behebung allein ca. CHF 100'000.00 koste), berücksichtigte er beim technischen Alter, was zu Abzügen von CHF 430'000.00 führte (vgl. pag. 3 95 006 und 3 95 009). Es kann auf das sorgfältig erstellte, schlüssige und nachvollziehbare Gutachten des fachlich zweifellos fähigen und transparent ausgewählten Sachverständigen abgestellt werden. Damit ist per Januar 2010 von einem Verkehrswert der zwei Mehrfamilienhäuser von CHF 3'030'000.00 auszugehen.