Der in dieser Ziffer zu behandelnde Kaufvertrag für die X._____strasse __ entspricht grundsätzlich dem Standardvertrag. Auffallend ist die Flüchtigkeit beim Erstellen des Vertrags: Dass man sich bei den drei Teilzahlungen um CHF 50'000.00 verrechnet hatte und dies mittels Nachtrag korrigieren musste, spricht weder für den verurkundenden Notar noch für die beiden Beschuldigten. Auch dieses Geschäft wurde nicht vollumfänglich vollzogen: Die F.________ leistete die Schlusszahlung, welche erst 2012 fällig geworden wäre, nach Einreichen der Strafanzeige nicht mehr.