I.A./B.1.11. der Anklageschrift auf, die beiden Geschäfte für die Liegenschaften X._____strasse __ und __ fasste er in der Ziff. I.A./B.1.12. der Anklageschrift zusammen. DA.________ beurteilte in seinem Gutachten alle vier Liegenschaften zusammen und auch in der Buchhaltung der AT.________AG und damit im Bericht des Revisors wurden die vier Liegenschaften gemeinsam behandelt. Gutachter DQ.________ dagegen erstattete zwei Gutachten, eines für die X._____strasse __ und eines für die X._____strasse __. Alle vier Liegenschaften wurden zudem für je CHF 1,9 Mio. verkauft, sind offenbar praktisch identisch und haben damit auch praktisch identische Werte.