Die AT.________AG verkaufte der F.________ nach und nach alle vier Wohnblöcke. Da offenbar die beiden Mehrfamilienhäuser X.______strasse __ und __ auf einer Parzelle lagen (vgl. den Grundbuchauszug auf pag. 3 95 013) wurden sie in einem Kaufvertrag zusammengefasst und gemeinsam verkauft. Die Liegenschaft an der X._____strasse __ wurde dann rund zwei Monate später verkauft, diejenige an der X._____strasse __ gar erst sieben Monate später. Der Staatsanwalt nahm das Geschäft betreffend der Liegenschaften X._____strasse __ in Ziff. I.A./B.1.11. der Anklageschrift auf, die beiden Geschäfte für die Liegenschaften X._____strasse __ und __ fasste er in der Ziff.