der AT.________AG aus dem Geschäft grundsätzlich noch die restanzlichen CHF 750'000.00 schuldete und ihr im Gegenzug die Differenz zwischen den garantierten CHF 118'800.00 und den effektiven Mietzinseinnahmen vom 01.07.2011 bis zum 01.07.2012 zustand. Die Höhe der letztgenannten Zahlung ergibt sich aus den Akten nicht, weil darüber nicht abgerechnet wurde. In der Buchhaltung der AT.________AG ist eine Verrechnung praktisch im Umfang des Nenn- 125 werts der Garantie aufgeführt (CHF 118'000.00, vgl. pag. 1108 319 [pag. 5 2 578], ferner die Tabelle des Revisors pag. 5 2 544), was