Darin zeigt sich einmal mehr, dass die Beschuldigten an diesen für den Entscheid im Anlageausschuss grundlegenden Zahlen «schraubten». In der unterschriebenen Version sind die totalen Nettomietzinseinnahmen des Objekts mit CHF 108'000.00 (in der anderen Version mit CHF 106'200.00) angegeben, als «abgesprochene Mietzinsgarantie» ist ein Betrag von CHF 118'800.00 aufgeführt, wie er dann auch in den Kaufvertrag aufgenommen wurde. Es fällt wiederum auf, dass die derzeit erzielbaren Mieteinnahmen, angeblich ca. CHF 65'000.00, nur ungefähr angegeben sind.