Der von der DK.________AG rund CHF 700'000.00 unter dem von Gutachter DS.________ ermittelten Verkehrswert ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sie von wesentlich tieferen Mieteinnahmen ausging, als der Gutachter in seiner detaillierten Berechnungen zum Mietwert (vgl. pag. 3 98 079). Demgegenüber ging die DL.________GmbH (pag. 3 81 082, angeblicher Verkehrswert von CHF 1'796'000.00), nebst den bereits wiederholt erwähnten Mängeln in ihrer Bewertungen, von zu hohen Mieteinnahmen und zudem einem zu tiefen Kapitalisierungssatz aus.