_ vor Einreichung der Strafanzeige nur die erste Kaufpreistranche von CHF 1'050'000.00, wurde dafür Eigentümerin des Grundstücks (Grundbuchauszug auf pag. 3 98 108) und erhielt den Zins 123 von CHF 155'165.00. Gemäss den Angaben auf der Liste der F.________ wurde aber über die Mietzinsgarantie (die ja gemäss Kaufvertrag auch erst am 31.07.2012 hätte abgerechnet werden müssen, pag. 1 1 531) nicht abgerechnet und hat die AT.________AG die Liegenschaft bei Übergang von Nutzen und Gefahr am 01.07.2011 auch nicht übergeben (pag. 3 40 147).