sich damit herauszureden, dass er das halt nicht gesehen habe, C.________ hingegen, dass er gedacht habe, die Küchen seien noch knapp ausreichend, dann habe sein Bauleiter während der Sanierung gesagt, dem sei nicht so. Gerade das spricht eindeutig dafür, dass ursprünglich nicht eine Neuwert-Sanierung beabsichtigt war und die Küchen wohl auf Druck der Mieter hatten erneuert werden müssen. Beide Aussagen sprechen nicht dafür, dass die Beschuldigten bei der Erstellung bzw. Unterzeichnung der Baubeschriebe seriös bzw. gründlich vorgingen.