in seiner eingereichten Tabelle mit Hinweis auf den Mieterspiegel (pag. 3 40 636) genannten Zahlen, wonach die Einnahmen in einem Fall die «Mietzinsvorschläge» erreicht und in zwei Fällen sogar übertroffen haben sollen (pag. 33 214 mit Hinweis auf pag. 3 40 636), sind nicht nachvollziehbar bzw. finden sich in den Akten nicht (allenfalls wurden fälschlicherweise die in der «Kolon- ne2» aufgeführten Nebenkosten dazugezählt;