Dieses Missverhältnis widerspiegelt sich auch in den Unterlagen der Liegenschaftsverwalterin DN.________AG. Gemäss der Liegenschaftsabrechnung 2012 brachte die Vermietung in jenem Jahr, ohne Abzug der Leerstände, gerade einmal CHF 162'619.00 ein (pag. 3 40 597). Und aus dem Mieterspiegel geht hervor, dass die Mietzinse, wenngleich teilweise erheblich voneinander abweichend, nicht nur von 2009 bis 2012 (pag. 3 40 636 ff.) sondern auch noch Anfang 2013 in keiner Wohnung die prognostizierte Höhe erreichten (pag. 3 40 644 f.). Die von Fürsprecher B.________ in seiner eingereichten Tabelle mit Hinweis auf den Mieterspiegel (pag.