Es erstaunt schon, dass man offenbar in der Lage war, den künftigen Mietertrag frankengenau zu bestimmen, während in Bezug auf die damals effektiv erzielten Einnahmen nur mit einer ungefähren Zahl operiert wurde. Richtig ist in diesem Zusammenhang auch die vorinstanzliche Feststellung, dass eine Mietzinssteigerung von CHF 40'000.00 bis CHF 60'000.00 in einer vor allem aufgrund der Abhängigkeit zur Uhrenindustrie nicht sehr strukturstarken Gegend wie Grenchen selbst bei qualitativ hochstehenden Sanierungen 121 wenig realistisch erscheint. Das bestätigte sich auch vollumfänglich im Gutachten von DS.