_ selber überzeugend dargelegt, weshalb die im Gutachten DT.________ genannten Zahlen keine Auswirkungen auf den von ihm errechneten Verkehrswert haben. Er habe nämlich festgestellt, dass ein Teil der Küchenerneuerungen und des Ausbaus erst nach dem Stichtag des Bewertungszeitpunktes erfolgte (pag. 3 98 121). Zusammengefasst ergeben sich auch aus den in diesem Fall etwas abweichenden Zahlen im baufachlichen Gutachten keine Zweifel an den Schlussfolgerungen im Verkehrswertgutachten. Aus den bereits mehrfach erwähnten Gründen (falscher Stichtag, keine Besichtigung, kein Grundbuchauszug, Abstellen auf Angaben der AT.________AG, zu hohe Mietwerte) drängt sich auch aus der Bewertung der