Entsprechend legte er auch in diesem Gutachten differenziert, methodisch korrekt und Schritt für Schritt dar, wie er auf seine Schlussfolgerung kam. Aufgrund seiner Berechnungen, der dabei gemachten 120 Überlegungen und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage erachtete er per Stichtag vom 01.10.2009 einen Verkehrswert von CHF 2'743'000.00 als angemessen (pag. 3 98 032).