4.10.2. Abstellen auf den Gutachter der Staatsanwaltschaft? Der von der Staatsanwaltschaft damit beauftragte DS.________ erstattete sein Verkehrswertgutachten am 07.07.2014 (pag. 3 98 029 ff.). Wie bereits zum ebenfalls von DS.________ stammenden Gutachten zur Liegenschaft Biberist festgehalten, ist die Auswahl des zweifellos befähigten Experten transparent verlaufen. Entsprechend legte er auch in diesem Gutachten differenziert, methodisch korrekt und Schritt für Schritt dar, wie er auf seine Schlussfolgerung kam.