Unter dem Strich und bei hälftiger Berücksichtigung der Zinszahlung führt dies zu einer Differenz von rund CHF 687'000.00. Bei dieser massiven Differenz von gut einem Viertel des Kaufpreises muss dieser von Anfang an deutlich übersetzt gewesen sein und es leuchtet ein, dass die F.________ bei Kenntnis der wahren Umstände das Geschäft nie und nimmer abgeschlossen hätte.