182 Revisionsordner 2010 der CA.________AG) geht hervor, dass zusätzlich rund CHF 181'670.00 als Zins geleistet wurden. Aus dem soeben erwähnten Schreiben der F.________ ist weiter zu schliessen, dass rund CHF 70'000.00 (nicht CHF 35'000.00, wie die Vorinstanz irrtümlich, offenbar aufgrund der Zahlen zur Liegenschaft Pieterlen auf derselben Seite annahm) aus der Mietzinsgarantie bezahlt wurden. Unter dem Strich und bei hälftiger Berücksichtigung der Zinszahlung führt dies zu einer Differenz von rund CHF 687'000.00.