__ ermittelten Wert (vgl. pag. 1 1 451 ff.), was diesen zusätzlich plausibilisiert. Demgegenüber krankt die Bewertung der DL.________GmbH an den bereits mehrfach erwähnten Schwächen, insbesondere ist der Stichtag erst per Dezember 2012, wurde der Berechnung ein viel zu hoher Mietwert zugrunde gelegt und steht auch in diesem Fall der pauschale Hinweis auf ein angebliches Zweitgutachten über CHF 3 Mio. quer in der Landschaft (vgl. pag. 3 81 149 ff.). 4.9.3. Waren die «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» realistisch? Zu beurteilen ist, ob die im Dokument «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» aufgeführten Zahlen realistisch waren oder nicht. Als jährliche Nettomietzinseinnahmen sind dort