Weitere Beweismittel in den Akten stützen diesen Wert zusätzlich respektive räumen zumindest jegliche Zweifel daran aus, dass er womöglich zu tief ist: Zu erwähnen ist zunächst, dass die F.________ die Liegenschaft am 21.06.2011 zum Preis von rund CHF 1'550'00.00 an eine Investmentgesellschaft verkaufte (pag. 3 40 747 ff.). Weiter das baufachliche Gutachten vom 20.07.2011 (pag. 3 65 101 ff.), das für diese Liegenschaft im Rahmen eines vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt geführten Zivilverfahrens eingeholt und durch den Gutachter DT.________ erstellt wurde. DT.________ errechnete einen Verkehrswert vor der Sanierung von rund CHF 915'000.00 (pag.