Da das Geschäft erstmals eine Liegenschaft ausserhalb des Kantons Bern betraf, ist der Kaufvertrag etwas anders aufgebaut. Namentlich ist darin mit Blick auf die Handänderungssteuer ausdrücklich ein Verkehrswert zum Zeitpunkt der Beurkundung aufgeführt, der CHF 1'230'000.00 betragen haben soll (pag. 1 1 464). Wenn man von dieser Zahl ausgeht, bedeutet dies zum einen, dass der Wert der Liegenschaft durch die Sanierung mehr als verdoppelt hätte werden sollen. Und zum anderen, dass die erste Kaufpreistranche von CHF 2 Mio. deutlich höher war, als der im Vertrag ausgewiesene Verkehrswert.