Daraus muss geschlossen werden, dass der vereinbarte Kaufpreis von Anfang an völlig übersetzt war, was den im Immobilienbereich gewandten Beschuldigten zweifellos klar sein musste. Der Grund, weshalb die F.________ so viel mehr als den effektiven Wert der Liegenschaft zahlte, lag wiederum an den völlig unrealistischen «Mietzinsvorschlägen».