Entgegen der Meinung der Vorinstanz kann zwar die Wohnlage in Bellmund, oberhalb des Bielersees und teilweise sogar mit Sicht auf diesen, grundsätzlich als attraktiv bezeichnet werden (auch Gutachter DP.________ ging von einer guten Wohnlage aus, vgl. pag. 3 97 081). Die Differenz von deutlich über einer halben Million Franken ist aber sowohl in absoluten Zahlen als auch in Relation zum Kaufpreis als sehr hoch zu bezeichnen. Daraus muss geschlossen werden, dass der vereinbarte Kaufpreis von Anfang an völlig übersetzt war, was den im Immobilienbereich gewandten Beschuldigten zweifellos klar sein musste.