Aus den Akten geht hervor, dass die AT.________AG noch Zahlungen in der Grössenordnung von CHF 54'400.00 (aus der Mietzinsgarantie) und CHF 257'400.00 (Zins) hätte erbringen müssen. Bei hälftiger Berücksichtigung der Zinszahlung kann festgehalten werden, dass sich die bei Anzeigeeinreichung noch ausstehenden gegenseitigen Leistungen in etwa die Waage halten. Die errechnete Differenz von CHF 622'000.00 hätte sich also bei vollständigem Vollzug des Geschäfts nicht mehr deutlich erhöht. Entgegen der Meinung der Vorinstanz kann zwar die Wohnlage in Bellmund, oberhalb des Bielersees und teilweise sogar mit Sicht auf diesen, grundsätzlich als attraktiv bezeichnet werden (auch Gutachter DP.