4.8.5. Fazit Die F.________ bezahlte, ohne die nicht geleistete Schlusszahlung von CHF 200'000.00, CHF 2'150'000.00 und erhielt dafür eine Liegenschaft, die nur rund CHF 1'528'000.00 wert war. Die Differenz belief sich im Zeitpunkt der Einreichung der Strafanzeige auf rund CHF 622'000.00 zulasten der F.________. Bei vollständiger Geschäftsabwicklung hätte die F.________ weitere CHF 200'000.00 investiert und dafür noch die Zahlungen aus der Mietzinsgarantie sowie der Verzinsung der Anzahlung erhalten. Aus den Akten geht hervor, dass die AT.________AG noch Zahlungen in der Grössenordnung von CHF 54'400.00 (aus der Mietzinsgarantie) und CHF 257'400.00 (Zins) hätte erbringen müssen.