als blosse Schutzbehauptungen und es ist erstellt, dass es sich bei diesem Bericht um einen klaren Gefälligkeitsbericht handelt. Festzuhalten ist jedoch, dass er vom 19.12.2008 [recte: 25.11.2009] stammt, d.h. erstattet wurde, als auch der letzte hier zur Debatte stehende Kaufvertrag bereits unterzeichnet war. Damit war dieser Bericht für keinen einzigen Kaufentscheid kausal.