_ verfasste auch in diesem Fall seinen „Standard-Bericht“, in dem er zusammenfassend attestierte, sämtliche Arbeiten gemäss Baubeschrieb seien realisiert worden, es gebe keine gravierenden Mängel und die Liegenschaft präsentiere sich optisch wie auch hinsichtlich ihrer Substanz in einem einwandfreien Zustand. DA.________ kam dagegen zum Schluss, dass wichtige Sanierungsarbeiten nicht ausgeführt wurden, dass aber im Gutachten suggeriert werde, die Liegenschaft sei heute vollständig saniert und es bestehe in den nächsten Jahren kein Handlungsbedarf.