Bezeichnend ist zudem, dass der vor diesem Hintergrund ohnehin schon als überhöht zu bezeichnende Mietwert von CHF 132'000.00, den die DL.________GmbH für komplett sanierte Wohnungen berechnete (pag. 3 81 134), immer noch deutlich unter den dem Anlageausschuss vorgelegten Zahlen lag. Zusammenfassend sind die «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» als völlig unrealistisch zu bezeichnen. Sie dienten einzig dazu, den hohen Kaufpreis zu rechtfertigen.