Der etwas höhere Marktwert von CHF 1'677'000.00, den DK.________AG errechnete (pag. 1 1 412 ff.), ist mit den tieferen Abzügen für Sanierungskosten bzw. Altersentwertungen erklärbar. Die DL.________GmbH kam aufgrund eines zu tiefen Kapitalisierungssatzes von 5,4% und viel zu hohen angenommenen Mieteinnahmen auf den massiv zu hohen Wert von CHF 2'380'000.00 (vgl. pag. 3 81 132 ff.). Die Kammer geht daher gestützt auf das Gutachten DP.________ von einem Verkehrswert von rund CHF 1'528'000.00 aus.