Hinweisen auf die Buchhaltung der AT.________AG) und der Liste der F.________ (pag. 3 40 147) ergibt sich, dass die F.________ die Schlusszahlung von CHF 200'000.00 nicht leistete, ihrerseits bei Anzeigeeinreichung aber noch keine Leistungen aus der Verzinsung der ersten Kaufpreistranche oder der Mietzinsgarantie erhalten hat.