WSG 29 184): - Aus der Buchhaltung der AT.________AG geht hervor, dass sie 2007 nur CHF 35'690.00 an Mieteinnahmen hatte (pag. 5 2 328). Auch wenn man berücksichtigt, dass ihr die Liegenschaft nicht seit dem 01.01.2007 gehörte, sondern sie die Mieteinnahmen erst ab Juni 2007 vereinnahmen konnte, man die Mieteinnahmen folglich auf ein Jahr hochrechnen muss, so ergibt dies nur CHF 61'182.85. 2008 nahm sie (wohl sanierungsbedingt) gar nur CHF 54'250.00 ein. Die Differenzen zu den angeblich erzielbaren Mieten sind so hoch, dass diese nicht allein mit den Sanierungsleistungen begründet werden können.