__ erstellten Verkehrswertgutachten über die Liegenschaft Niederwangen Ausgeführte verwiesen werden (Ziff. 4.3.2 oben), insbesondere wurden auch in diesem Fall die Ergänzungsfragen der Parteien nachvollziehbar beantwortet und ergeben sich daraus keine Zweifel an der Aussagekraft des Gutachtens (vgl. pag. 3 94 105 ff.). Dass der von Gutachter DO.________ ermittelte Verkehrswert zutrifft und keinesfalls zu tief ist, ergibt sich auch aus weiteren Beweismitteln in den Akten: DA.________ kam im baufachliche Gutachten vom 07.03.2012 (das im Rahmen eines konnexen Zivilverfahrens eingeholt wurde) auf CHF 1'270'000.00 (pag. 3 40 317 ff.)