4.7.2. Abstellen auf den Gutachter der Staatsanwaltschaft? Von der Staatsanwaltschaft wurde DO.________ mit der Schätzung des Verkehrswerts per Übergang von Nutzen und Gefahr beauftragt. Im Verkehrswertgutachten vom 04.11.2014 schätzte der Sachverständige den Verkehrswert per 01.10.2009 auf CHF 1'412'000.00 (pag. 3 94 027 ff.). Die Kammer stellt auf diese schlüssige und überzeugend begründete Expertise ab. Zur Begründung kann auf das bereits zum ebenfalls von DO.________ erstellten Verkehrswertgutachten über die Liegenschaft Niederwangen Ausgeführte verwiesen werden (Ziff.