4.6.5. Fazit Zur Tilgung des vereinbarten Kaufpreises von CHF 9'800'000.00 wurde die Liegenschaft in Payerne zu einem um rund CHF 1'300'000.00 zu hohen Anrechnungswert an Zahlung gegeben, womit die F.________ faktisch «nur» CHF 8'500'000.00 (und nicht wie die Vorinstanz fälschlicherweise annahm, CHF 8,4 Mio.) bezahlte. Dafür erhielt sie zum einen eine Liegenschaft mit einem Verkehrswert per Übergang von Nutzen und Gefahr von CHF 6'510'000.00. Zum anderen sind die Leistungen der AT.________AG aus der Mietzinsgarantie und der Verzinsung der Anzahlung zu berücksichtigen. Erstere beliefen sich auf CHF 618'882.00 (vgl. Liste der F.__