_ sei mehr oder weniger unmotiviert durch die zu besichtigende Liegenschaft „spaziert“) oder er erstattete bewusst einen „Gefälligkeitsbericht“. Angesichts dessen, dass dieser Bericht, wie erwähnt, für die Kaufentscheide nicht relevant und damit auch kein Täuschungsmittel war, kann diese Frage letztlich offen gelassen werden.