Dies deckt sich grundsätzlich mit den Erkenntnissen von Gutachter DQ.________ und auch den Eingaben im Verfahren vor dem Mietamt M.________ (diesbezüglich wird auf die Akten des Mietamts im Verfahren W 13 17 verwiesen). Ein erfahrener Architekt wie BW.________ kann solche Dinge eigentlich nicht übersehen, wenn er, wie behauptet, insgesamt sechs Kontrollen und eine Schlussabnahme vornimmt. Entweder war BW.________ folglich sehr flüchtig (was sich mit dem Eindruck von CG.________ decken würde, der aussagte, BW.________ sei mehr oder weniger unmotiviert durch die zu besichtigende Liegenschaft „spaziert“) oder er erstattete bewusst einen „Gefälligkeitsbericht“.