Dass es sich bei den «Mietzinsvorschlägen nach Sanierung» um nichts anderes als Fantasiezahlen handelte, die nie und nimmer erreichbar waren, förderten auch die Vorgänge im Zusammenhang mit den damals vor dem Mietamt geführten Verfahren betreffend die Anfechtung der von der AT.________AG angestrengten Mietzinserhöhungen eindrucksvoll zutage. Demnach liessen sich die Mietzinserhöhungen nicht einmal mittels Einreichung von gefälschten Unterlagen auch nur annähernd begründen. Das in den «Mietzinsvorschlägen» vorgegebene Mietzinsniveau war sogar derart illusorisch, dass selbst mit diesen Mitteln lediglich eine deutlich moderatere Mietzinserhöhung angestrebt wurde.