Demnach betrugen die Mietzinseinnahmen im Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens 2014 lediglich rund CHF 384'000.00. Als Mietwert – entsprechend der Definition im Gutachten also der maximale Jahresmietzins, «der aufgrund des Bewertungszweckes und der rechtlichen Verhältnisse als erzielbar angenommen werden kann und zwar nach einer optimalen Renovierung» (vgl. pag. 3 95 131) – setzte der Gutachter rund CHF 459'000.00 ein, wobei er für alle 28 Wohnungen einen verglichen mit den «Mietzinsvorschlägen» monatlich um mindestens CHF 300.00 tieferen Mietzins als erzielbar erachtete (pag. 3 95 132). Diese Einschätzung deckt sich auch im Wesentlichen mit derjenigen von DA.