die «abgesprochene Mietzinsgarantie» überschreitet die berechneten Bruttomietzinseinnahmen mit CHF 657'528.00 gar um mehr als CHF 24'000.00. Es stellt sich auch hier die Frage, ob diese dem Anlageausschuss zum Entscheid über das Geschäft präsentierten Zahlen realistisch waren. Dies ist schon mit Blick auf die von DQ.________ in seinem schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachten erwähnten Zahlen klar zu verneinen. Demnach betrugen die Mietzinseinnahmen im Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens 2014 lediglich rund CHF 384'000.00.