datiert vom 02.04.2014 (pag. 3 99 002 ff.). Die Gutachterin wurde in einem transparenten Prozess ausgewählt (vgl. pag. 3 90 001 ff.), verfügt über die nötigen Qualifikationen und wurde entsprechend belehrt (vgl. pag. 3 91 025 ff.). Darüber hinaus ging sie, wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, sehr engagiert und gründlich zu Werke. Sie betrieb einen grossen Aufwand, um an alle nötigen Unterlagen zu kommen und gab sich nicht vorschnell zufrieden, was sich neben der regen Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft (vgl. den ganzen Ordner Nr. 37, insb. pag. 3 99 147 ff.; ferner z.B. pag. 3 92 011 ff.) auch im letztlich sehr gründlichen und detaillierten Gutachten selber zeigte.