107 Im vorliegenden Verfahren unterscheidet sich dieses Geschäft auch dadurch von den anderen, dass die Geschehnisse rund um die von der AT.________AG nach der Sanierung angestrebten Mietzinserhöhungen und deren versuchte Durchsetzung vor dem Mietamt aktenmässig dokumentiert sind. Dies, weil die Vorgänge vom Mietamt zur Anzeige gebracht worden waren und letztlich in der – nur C.________ betreffenden – Zusatzanklage (vom 23.12.2016, pag. M 16 001 001 ff.) mündeten (vgl. ausführlich dazu Ziff. VI unten).