Auch in diesem Geschäft lag der Grund dafür, dass die F.________ so viel mehr als den effektiven Verkehrswert (und den Wert der übrigen Vertragsleistungen) zahlte, wiederum an den völlig unrealistischen Mietzinserwartungen. Der Kaufpreis war also auch bei diesen beiden Geschäften deutlich zu hoch und es steht für die Kammer ausser Zweifel, dass die übrigen Ausschussmitglieder, hätten sie gewusst, dass die Mieterträge nie das geltend gemachte Niveau erreichen würden, die Liegenschaft nicht zu diesem Preis gekauft hätten.