__ zahlte damit im Ergebnis CHF 3'800'000.00 (Kaufpreis von insgesamt CHF 4'200'000.00 abzüglich der nicht geleisteten Schlusszahlungen von insgesamt CHF 400'000.00) und erhielten dafür die beiden Liegenschaften mit einem Verkehrswert per Übergang von Nutzen und Gefahr von lediglich CHF 3'260'000.00, womit eine Differenz von CHF 540'000.00 zu ihren Ungunsten besteht. Wäre das Geschäft vollständig abgewickelt worden, hätte sich dieser Betrag noch zusätzlich erhöht, da die Kaufpreisrestanz von CHF 400'000.00 die noch zu erwartende Höhe der Leistungen aus Mietzinsgarantie und – hälftig zu berücksichtigen – aus Verzinsung der Anzahlungen deutlich übersteigt.