_ gegenüber den Sanierungen wesentlich kritischer. Er sprach von „Blendwerk“, das nur auf den ersten Blick gut aussehe und begründete sein Urteil auch. Da das Gericht nicht direkt über die Qualität der Sanierungsarbeiten zu urteilen hat, erübrigt es sich, zu diesem „Expertenstreit“ umfassend Stellung zu nehmen. Festzuhalten ist diesbezüglich nur, dass der Bericht von BW.________ bis auf die nicht durchgeführte „vollflächige Fassadensanierung“ keine offensichtlich unzutreffenden Angaben enthält. Es fällt einzig auf, wie unpräzise BW.________ war, was seine eigenen Leistungen anbelangte.