Aus ebendiesem Mieterspiegel geht hervor, dass die Einnahmen bei den meisten Wohnungen und vor allem – und das ist hier entscheidend – für die Liegenschaften insgesamt deutlich tiefer waren, als es die Beschuldigten dem Anlageausschuss als realistisch vorgaben. Mithin spielen diese wenigen Ausreisser in der Gesamtbetrachtung keine entscheidende Rolle, zumal auch Gutachter DQ.________ bezüglich einer einzelnen 4½-Zimmer-Wohnung monatlich CHF 1'690.00 als realistisch erachtete bzw. berücksichtigte (vgl. pag. 3 95 092). Insgesamt bekundet die Kammer keine Zweifel daran, dass es sich bei den «Mietzinsvorschlägen» um Fantasieprodukte handelte, die keinen anderen Zweck hatten, als den ho-