Insgesamt resultiert eine Differenz von fast CHF 33'000.00 (Nettomietzinseinnahmen) bzw. sogar rund CHF 46'000.00 (Mietzinsgarantie) verglichen mit den dem Anlageausschuss präsentierten Zahlen. Im Weiteren spricht nicht nur die bereits mehrfach erwähnte Entstehungsgeschichte der «Mietzinsvorschläge» dagegen, dass es sich um realistische Renditeberechnungen handelte, sondern kommen auch noch weitere Indizien dazu, wie die Vorinstanz überzeugend aufgezeigt hat (vgl. pag. WSG 29 169 f.): - DA.