3 95 092, wo der Gutachter ebenfalls festgehalten hat, dass die von ihm beanstandeten nicht erledigten Arbeiten beim technischen Alter – also nicht bei der Ermittlung des Mietwerts – berücksichtigt werden). So kam der Gutachter bei den Wohnungen fast durchwegs auf Mietzinse, die (bei 3½- Zimmer-Wohnungen) CHF 184.00 bzw. (bei 4½-Zimmer-Wohnungen) CHF 283.00 pro Monat tiefer waren als die «Mietzinsvorschläge». Insgesamt resultiert eine Differenz von fast CHF 33'000.00 (Nettomietzinseinnahmen) bzw. sogar rund CHF 46'000.00 (Mietzinsgarantie) verglichen mit den dem Anlageausschuss präsentierten Zahlen.