Die bereits erwähnten Schwächen der stets vom 06.12.2012 datierenden «Gutachten» zeigen sich auch hier. Insbesondere erstaunt die abschliessende aber 104 nicht weiter kommentierte Bemerkung, wonach eine angeblich andere neutrale Verkehrswertschätzung auf CHF 3 Mio. gekommen sei, was ja in etwa dem von Gutachter DQ.________ ermittelten Wert entspräche, den eigenen Berechnungen aber offensichtlich widerspräche (pag. 3 81 039). Zusammenfassend ist damit per Januar 2010 von einem Verkehrswert der Liegenschaften R._____gasse __ und __ in Thun von CHF 3'260'000.00 auszugehen.