Das bereits bei den anderen Sachverständigen, die von der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung der Verkehrswerte beigezogen wurden, Ausgeführte gilt uneingeschränkt auch für Gutachter DQ.________. Insbesondere wurde auch er transparent und sorgfältig ausgewählt (vgl. zur aufwändigen Vorbereitung, Evaluation und Koordination insb. pag. 3 90 001 ff.). Er verfügt zweifellos über die fachlichen Kenntnisse in seinem Gebiet und wurde über seine Rechten und Pflichten belehrt (vgl. den Gutachtensauftrag, pag. 3 91 019 ff.). Sein Gutachten überzeugt auch inhaltlich, ist schlüssig und nachvollziehbar begründet, sodass darauf abgestellt werden kann.