___ Eigentümerin der Liegenschaften, im Grundbuch wurde der Eigentumsübergang vollzogen. Wie sich aus der Eingabe von Rechtsanwalt J.________ ergibt, die mit der Buchhaltung der AT.________AG übereinstimmt (vgl. dazu Revisorenbericht [S. 11 f.]), leistete die F.________ die beiden Schlusszahlungen von je CHF 200'000.00 jedoch nicht. Der Grund liegt darin, dass diese erst im Februar 2011 fällig waren, also nach Einreichen der Strafanzeige. Im Gegenzug bezahlte die AT.________AG die Differenz zwischen Schlusszahlung, Zinsschulden und Schuld aus Mietzinsgarantie von total rund CHF 34'000.00 nicht.